Geltungsbereich Betriebszeugnis

Betriebszeugnis SRC — gilt wo und wofür

— weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt
— Sprechfunk auf UKW-Frequenzen des Seefunks
— Teilnahme am GMDSS im UKW-Bereich

GMDSS (Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem für die Schifffahrt) ist das aktuelle in der Seeschifffahrt verwendete Alarmierungs- und Sicherheitssystem. Es hat am 1.2.1999 das frühere Seefunksystem abgelöst. UKW-Sprechfunkgeräte für das GMDSS erkennt man an der Alarm-Taste, mit der automatisch Alarm ausgelöst werden kann.
Aber auch für die Bedienung alter Sprechfunkgeräte (ohne Alarm-Taste) wird ein Betriebszeugnis (SRC oder LRC) benötigt.

Das UKW-Funkbetriebszeugnis SRC schließt nicht das UKW-Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt UBI ein.

Voraussetzungen Betriebszeugnis SRC

— 15 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet

Geltungsbereich Sprechfunkzeugnis Binnen

Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt — gilt wo und wofür

— Sprechfunk im Binnenschifffahrtsfunk
— Teilnahme am UKW-Seefunk in den Zonen 1 bis 3

Voraussetzungen Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt

— 15 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet

Geltungsbereich Betriebszeugnis LRC

Betriebszeugnis LRC — gilt wo und wofür

— weltweit für die Sport- und Kleinschifffahrt
— Sprechfunk auf allen Frequenzen des Seefunkdienstes (UKW, GW, KW)
— Teilnahme am Satellitenseefunk (Inmarsat)
— Teilnahme am GMDSS in allen Frequenzbereichen

Das Betriebszeugnis LRC schließt das Betriebszeugnis SRC ein, nicht aber das Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.

Voraussetzungen Betriebszeugnis LRC

— 18 Jahre
— 1 Passfoto
— Kopie eines amtlichen Ausweises
— Keine fachlichen Voraussetzungen, zum Einstieg geeignet